Ich gehe ja davon aus, dass ich nach meiner Wahl zum hauptamtlichen Bundesdelegierten am nächsten grünen Parteitag teilnehmen werde.
Endgültig entscheiden wird sich das heute Abend, weil da noch einmal fristgerecht die Delegierten für die Wahl der Wahllisten der Bundes- und Europawahl gewählt werden. Aber ich gehe mal davon aus, dass ich da bestätigt werde.
Das wäre auch besser so, weil ich jetzt einen eigenen Antrag gestellt habe und dem natürlich auch gerne als Delegierter zustimmen möchte.
Mir geht es dabei um ein Thema, das vielen entweder nicht bewusst oder eher weniger wichtig ist. Trotzdem stellt es eine massive Form von Diskriminierung dar.
Ich rede vom Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blut- Plasma- und Knochenmarkspende.
Auf das Thema bin ich durch ein persönliches Erlebnis gekommen:
Vor einigen Monaten fand in Enger eine Typisierungsaktion für eine schwer kranke Frau statt, an der ich nicht teilnehmen konnte, weil die Bundesärztekammer der Ansicht ist, dass mein Blut eine grössere Gefahr für diese Frau darstellt als der Krebs in ihrem. Ich habe das nicht nur als demütigen sondern auch objektiv falsch empfunden.
Mit diesem Antrag versuche ich, das Thema ins Gespräch zu bringen und vor allem die Grünen zur ersten Partei zu machen, die es aufgreift.
Der Antragstext lautet:
Antrag: Gegen den generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blut- Plasma- und Knochenmarkspende
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge folgendes beschliessen:
Der generelle Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Spende von Blut und Knochenmark ist diskriminierend und wird von uns nicht akzeptiert.
Auch uns ist der Schutz der EmpfängerInnen dieser Spenden vor ansteckenden Krankheiten sehr wichtig, weshalb wir ausdrücklich nicht die grundsätzliche Benennung und den Ausschluss von Risikogruppen in Frage stellen.
Allerdings spielt bei dem Risiko, einen sexuell übertragbaren Virus in sich zu tragen ausschliesslich das konkrete Sexualverhalten eine Rolle.
Ein monogam lebender homosexueller Mann lebt in keiner grösseren Gefahr, sich mit HIV oder Hepatitis anzustecken als ein/e monogame/r Heterosexuelle/r.
Gerade vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes darf die Unterstellung, dass Homosexuelle generell einen „Krankheiten fördernden Lebensstil“ haben und eine „Gefahr“ darstellen nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Wir fordern die Ärztekammer dazu auf, eine Regelung zu treffen, die dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der EmpfängerInnen genügt, ohne einen Teil unserer Bevölkerung unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht zu stellen.
Zudem soll seitens unserer Bundestagsfraktion die Möglichkeit geprüft werden, das Diskriminierungsverbot auf diesen Sachverhalt auszuweiten.
Begründung:
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